Wir kümmern uns, unter anderem, um die Auswahl der richtigen Art von Gesellschaft, die Verfassung einer Satzung in geeigneter Form für die Interessen der Kunden; die Vereinbarungen unter Gesellschaftern (Gewerkschaften); die Gesetzmäßigkeit von Vereinbarungen und Entscheidungen, sowie ihre etwaige Bestreitung vor Gericht.
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaften und Gemeinschaftskontoverträge
- Wirtschaftliche Interessengemeinschaften, Gemeinschaftsunternehmen, Partnerschaften und Joint Venture
- Vereinbarungen unter Gesellschaftern
- Beratung der Leitungsorgane
- Haftung der Verwaltungsmitglieder und Familienabkommen