Der Schutz der Urheberechten von ihren Kreationen, sowie die Verträge über die Vermögensrechte des Urhebers sind sehr wichtig, damit das Werk der Urheber anerkannt wird, ihre Anstrengung belohnt wird und ihre Persönlichkeitsrechte jedenfalls bewahrt werden.

Schutzfähig sind beispielhaft:

  • Bücher, Broschüren, Schriftstücke, Reden, Vorträge…
  • Musikkompositionen
  • Bühnenwerke, Choreographien, Pantomimen
  • Skulpturen, Gemälde
  • Projekte, Pläne, Modelle, Entwurfe von architektonischen und ingenieurtechnische Werken
  • Grafiken, Landkarten, topografische Entwurfe
  • Fotografische Werke
  • Computerprogramme

Die sogenannten abgeleiteten Werken unterliegen auch den Urheberechten:

  • Übersetzungen und Bearbeitungen
  • Revisionen, Aktualisierungen und Aufzeichnungen
  • Kompendien, Zusammenfassungen und Auszüge
  • Musikarrangements
  • Jede Veränderung eines literarischen, artistischen oder wissenschaftlichen Werkes

HERNANDEZ MARTI berät die Kunden über folgende Themen: wie ihre Werke geschützt werden sollen; die Verfassung und die Verhandlung von Verträgen, die Urheberechte zum Ziel haben; außergerichtliche Anforderungen; sowie die Vermittlung in Streitigkeiten bezüglich der Verletzung und des Schutzes der genannten Rechte.

  • Beratung in Bezug auf Urheberechte und Sui-generis-Rechte
  • Beratung über den Schutz von Urheberechten, mit Verfassung und Revidierung der Verträge bezüglich der Übertragung der Rechte
  • Verhandlung von Verträgen und Lösung von Rechtstreiten
  • Außergerichtliche Anforderungen aufgrund von Verletzung von Urheberechten
  • Zivilrechtliche und strafrechtliche Klagen aufgrund von Verstoß von Rechten und, insbesondere, Plagiat