Wir kümmern uns, unter anderem, um die Auswahl der richtigen Form der Gesellschaft, die Verfassung einer Satzung in geeigneter Form für die Interessen des Mandanten; die Vereinbarungen unter Gesellschaftern die Gesetzmäßigkeit von Vereinbarungen und Entscheidungen, sowie ihre etwaige Bestreitung vor Gericht.

  • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und Handelsgesellschaften
  • Wirtschaftliche Interessengemeinschaften, Gemeinschaftsunternehmen, Partnerschaften und Joint Venture
  • Vereinbarungen unter Gesellschaftern
  • Beratung der Leitungsorgane
  • Haftung der Verwaltungsmitglieder und Familienabkommen